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Die letzten 10 Beiträge |
MeanStreakRider64 |
Hi Christian,
ich habe diesen Scheinwerfer auch bei mir montiert und hatte noch keine Probleme mit dem Tüv oder der Rennleitung. (montiert seit 07.2019)
LG Ben |
SU-Biker |
OK, die eMail-Antwort von den Franzosen war nicht wirklich ergiebig.
O-Ton: "Keine zusätzlichen Zahlen, die E9 erlaubt es, in Europa als Glühbirne zugelassen zu werden."
Aber das scheint den Nagel gut auf den Kopf zu treffen. Durch das "E9" in Verbindung mit "HCR", müsste eigentlich das Wichtigste gegeben sein.
Ich bestell mir jetzt mal so ein Teil und dann sehen wir weiter.
Grüße
Christian |
Blochi |
Natürlich kannste das machen |
Beastmaster |
Zitat: |
Original wurde von Mainzer, am 09. August 2019; 08:19 Uhr gepostet
Zitat: |
Original wurde von SU-Biker, am 08. August 2019; 21:43 Uhr gepostet
Kann man denn etwas was eine E-Zulassung hat, dennoch eintragen lassen?
(Damit man den ganzen Zinnober mit den Silberblauen nicht hat) |
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Wenn eine E oder e Homologation drauf ist, brauchst auch nix eintragen lassen, das Teil ist geprüft und genehmigt.
Die Scheinwerfer von meinem Golf haben auch eine E NR.
*ironiemodusan* Kann ich die jetzt auch an das Moped bauen?* ironiemodusaus*
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SU-Biker |
Zitat: |
Original wurde von Mainzer, am 09. August 2019; 08:19 Uhr gepostet
Zitat: |
Original wurde von SU-Biker, am 08. August 2019; 21:43 Uhr gepostet
Kann man denn etwas was eine E-Zulassung hat, dennoch eintragen lassen?
(Damit man den ganzen Zinnober mit den Silberblauen nicht hat) |
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Wenn eine E oder e Homologation drauf ist, brauchst auch nix eintragen lassen, das Teil ist geprüft und genehmigt.
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Das ist schon klar, nur will ich mir unnötigen Ärger mit der Trachtengruppe ersparen. |
Mainzer |
Zitat: |
Original wurde von SU-Biker, am 08. August 2019; 21:43 Uhr gepostet
Kann man denn etwas was eine E-Zulassung hat, dennoch eintragen lassen?
(Damit man den ganzen Zinnober mit den Silberblauen nicht hat) |
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Wenn eine E oder e Homologation drauf ist, brauchst auch nix eintragen lassen, das Teil ist geprüft und genehmigt.
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Mainzer |
Zitat: |
Original wurde von Paddy, am 08. August 2019; 17:35 Uhr gepostet
Hab dieses Bild eines solchen Scheinwerfers gefunden, glaube zumindest das er es sein könnte
Die Kennung kannste dir wahrscheinlich wohin stecken.
HCR - steht für Halogen-Fern- und -Abblendlicht
PL - gibt es so nicht , zumindest finde ich nix , soll wahrscheinlich RL für Tagfahrlicht sein :)
Bin gespannt was du an Infos von denen bekommst |
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Das PL hat keine leuchtentechnische Relevanz, steht nur für Kunstoff
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SU-Biker |
Kann man denn etwas was eine E-Zulassung hat, dennoch eintragen lassen?
(Damit man den ganzen Zinnober mit den Silberblauen nicht hat) |
Paddy |
Ja was man aus jungen Jahren vom Auto noch so behalten hat.
Da hätte man beim TÜV auch Urlaubsvertretung geben können.
Das verrückte daran, die silberblauen haben da meist keinen Plan von und wollen einen dann am Strassenrand belehren. |
SU-Biker |
OK, jetzt habe ich alle Infos gefunden
http://docplayer.org/33115517-Kennzeichn...ece-bzw-eu.html
Demnach ist
- HCR = asym. Abblend- und Fernlicht, Glühlampe oder LED
- PL = Scheinwerfer mit Kunststoffabdeckung
- E9 = Geprüft in Spanien
Sollte für den TÜV-Menschen reichen. Ich warte noch die Antwort-eMail ab und dann bestelle ich so ein Teil.
Grüße
Christian
PS. Falls es noch jemanden mit meinem Auto interessiert:
- X CEVRT = AFS - Adaptives Frontbeleuchtungssystem, Abblendlicht Klassen C, E und V mit Fernlicht, T = Funktionen entsprechen Vorschriften für Kurvenlicht
- RL = Tagfahrleuchte
- A = Standlicht / Markierlicht
- 1b = Richtungsblinker vorne
- E8 = Geprüft in Tschechien
- 17,5 = Kennzahl für max. Lichtstärke des Fernlichtes
- PL = Scheinwerfer mit Kunststoffabdeckung
- 9283 = Gutachtennummer
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