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Geschrieben von SU-Biker am 07.08.2019 um 17:48:

  E9 - Freigabe oder nicht?

Hallo Zusammen,
ich suche schon länger einen runden LED-Scheinwerfer für meine Vulcan. Habe diesen hier gefunden: https://www.ledperf.de/led-scheinwerfer-fuer-kawasaki-vn-1500-classic-optisch-motorrad-runde-zugelassen-p-33005.html
Die Firma sitzt in Frankreich und meine Nachfrage per eMail, ob das Teil zugelassen sei wurde wie folgt beantwortet: "Im Glas ist eine E9 Kennzeichnung und hat damit eine europäische Zulassung".

Heute bin ich durch Zufall am TÜV vorbei gekommen und habe mal nachgefragt. Dort erklärte mir ein Prüfer das "E9" überhaupt nicht ausreichend sei. Man brauche Freigaben für Stand~, Abblend~ und Fernlicht.
Leider war es dort sehr voll und er hatte keine Zeit mehr für mich.

Vielleicht kennt sich jemand von euch besser aus und kann mir das erklären, bzw. eine Empfehlung für einen runden LED Scheinwerfer mit Zulassung geben.

Grüße
Christian



Geschrieben von Bummi am 07.08.2019 um 18:17:

 

"Das internationale Genehmigungszeichen besteht u.a. aus einem Kreis, in dem sich der Buchstabe “E” und die Kennzahl des Landes befinden, das die Genehmigung erteilt hat."

.... Die Nummer 9 ist eine "europäische" Zulassung... erteilt in Spanien
!

"Es gibt keine E-Kennzeichnung ohne nachfolgende Nummer, welche dem „E“ folgt. Die Kennzeichnung ist eine Typgenehmigung und basiert nicht auf einer Herstellererklärung, sondern wird z. B. vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) auf Antrag zusammen mit einer Typgenehmigungsnummer erteilt. Der Aufbau und die Anbringung dieser Kennzeichnung ist in der jeweiligen ECE-Richtlinie beschrieben. "


Tja, also die dem nachfolgende Nummer ist eine Typengenehmigungsnummer! Die würde ich vor dem Kauf erstmal erfragen und diese dann ggf per Google) prüfen.

Ich hoffe , ich konnte helfen,
Gruß , Bummi

PS: Bitte ein echtes Foto/Avatar von Dir hochladen , wenn Du fair bahandelt und beachtet werden willst!



Geschrieben von Paddy am 07.08.2019 um 19:43:

 

Haste ein Bild von dem was genau drauf steht.
Die Nr nach dem sagt nur aus in welchem Land es geprüft wurde.
In diesem Fall 9 für Spanien
Es gibt übrigens auch Eckige E Zeichen



Geschrieben von Paddy am 07.08.2019 um 19:53:

 

Neben dem ECE-Prüfzeichen gibt es noch das Prüfzeichen für Fahrzeuge und Fahrzeugteile, das auf, mittels Rechtsakten der Europäischen Union in Form von Richtlinien, harmonisiertem nationalen Recht basiert; es wird auf einer anderen Rechtsgrundlage erteilt als das ECE-Prüfzeichen. Das mittelbar auf diesen Richtlinien basierende Prüfzeichen besteht aus einem kleinen e im Rechteck und besagt, dass für diese Fahrzeuge oder Fahrzeugteile eine europäische Typgenehmigung erteilt wurde. In der Bundesrepublik Deutschland wird es gemäß § 21a Absatz 1a in Verbindung mit Absatz 1 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) anerkannt;[3] die Ausgestaltung des Prüfzeichens ist in § 21a Absatz 2 Satz 2 StVZO beschrieben und die Kennzahl für die Bundesrepublik Deutschland durch § 21a Absatz 2 Satz 3 StVZO bestimmt.


Aus dem Netz geklaut zur Erklärung wo der Unterschied zum eckigen ist



Geschrieben von Gertie am 07.08.2019 um 23:39:

 

Kein Impressum auf der HP. Allein das wäre MIR schon verdächtig genug. Ach ja, für 100 Euro bekommt man keinen legalen LED Scheinwerfer, zumindest nicht das ich wüsste.



Geschrieben von Blochi am 08.08.2019 um 00:29:

 

Da gibts ein Impressum. Mal ganz runter scrollen. Heisst dort "Über uns"

Ob erlaubt oder nicht, dazu kann ich nix beitragen. Aber das erfordert viel Fummelei einen anderen Einsatz in das original Lampengehäuse zu bauen. Du hast da drin ne Scheinwerferverstellung mittels Schrauben. Das pass meisst nicht.

Ich hol mir demnächst auch einen, aber komplett



Geschrieben von Red Baron am 08.08.2019 um 09:13:

 

...nach meiner Meinung ist es so, dass es

VOLLKOMMEN EGAL

ist welche Ziffer hinter dem E steht.

E bedeutet Europa Zulassung ( also auch bei uns) und die Ziffer dahinter, welches europäische Land die Zulassung erteilt hat.

.....ganz neben bei, habe gerade mal geschaut (Wikipedia) auf meiner US Supertrap / Jardine Auspuffanlage ( eigentlich für HD ) steht eine E19 ( Rumänien) drauf.

( - dachte bis eben, das wäre eine Schwedische E Nr. - )

Der TÜV hatte im April keine Beanstandungen.....



Geschrieben von SU-Biker am 08.08.2019 um 16:50:

 

Also erstmal zum Thema "Fummelei":
Sollte eigentlich nicht sein, da es ein Austauschscheinwerfer für die VN1500 Classic ist. Alten Einsatz heraus, neuer Einsatz hinein. Zumindest so die Theorie.

Thema Preis:
Ähh ja, finde ich auch etwas sehr günstig. Angeblich gibt es das Geld bei Nichtgefallen zurück. "Zufrieden oder erstattet"

Thema e-Zeichen:
Leider schweigt sich die Webseite darüber aus und auch die eMail von denen ist etwas schwammig.
Original Zitat: "Die Optik ist E9-Zulassung (auf dem Glas der Optik eingraviert), was eine Zulassung in Europa ermöglicht."
Der TÜV'ler meinte aber, das man 3 Zulassungen benötige (jeweils für Stand~, Abblend~ und Fernlicht).

Hat irgendjemand schon so eine Umrüstung auf LED-Licht gemacht?

Grüße
Christian

PS.: Ich weiß mein Avatar fehlt noch. Suche noch ein Bild welches meiner natürlichen Schönheit gerecht wird Gröhl Gröhl Gröhl



Geschrieben von Paddy am 08.08.2019 um 16:55:

 

Zur Erklärung

die Nummer direkt beim E gibt aus in welchem Land die Zulassung erfolgte
zu dem EZeichen gehört eine mehrstellige Kennung, diese gibt aus unterwelcher Nummer die Abnahme eingetragen ist.
In diesem Dokument (welches beim KBA) hinterlegt ist steht drin für welchen Einsatzzweck und gegebenenfall für welche Fahrzeuge (hängt von Bauteil ab) die Zulassung erteilt wurde.

Als Beispiel (allerdings vom Auto - da sind die Nummern andere!)


Mehererererere Zulassungen braucht das Ding nur wenn es auch diese machen soll.
Der Hauptscheinwerfer alleine muss nicht zwingen incl. Fern und Standlicht sein.
Diese können auch als seperate Leuchten ausgeführt werden. Die Menge der Leuchten ist aber auch begrenzt !



Geschrieben von SU-Biker am 08.08.2019 um 16:57:

 

@Paddy
Ich habe die jetzt nochmal angeschrieben und nach der mehrstelligen Kennung gebeten. Mal schauen was da kommt.



Geschrieben von Paddy am 08.08.2019 um 17:06:

 

Wenn man es genau nimmt kann man ein Bauteil mit einer Abnahme für Motorradtyp XY auch an anderen Modellen verbauen. Dann muss dies aber eingetragen werden. Das wiederrum liegt im ermessen/ können des Prüfers, stellt aber bei vielen Bauteilen kein Problem da, da der Prüfer sich an der ECE Abnahme orientieren kann, wenn er denn auch möchte...



Geschrieben von SU-Biker am 08.08.2019 um 17:15:

 

Habe noch ein interessantes PDF (vom TÜV Süd) im Netz gefunden. Leider darf ich keine PDFs hochladen, daher als Link:
http://www.tsc-bretzenheim.de/downloads/motorradbeleuchtung.pdf



Geschrieben von Paddy am 08.08.2019 um 17:35:

 

Hab dieses Bild eines solchen Scheinwerfers gefunden, glaube zumindest das er es sein könnte



Die Kennung kannste dir wahrscheinlich wohin stecken.
HCR - steht für Halogen-Fern- und -Abblendlicht
PL - gibt es so nicht , zumindest finde ich nix , soll wahrscheinlich RL für Tagfahrlicht sein :)


Bin gespannt was du an Infos von denen bekommst



Geschrieben von SU-Biker am 08.08.2019 um 19:37:

 

Das sieht nach dem Typ 2 (mit den Angel-Eyes-Tagesfahrlicht) aus. Das wäre dann ein E im Kreis und laut dem PDF:

"Ein großes „E“ in einem Kreis sagt aus, dass dieses Teil nach den Regelungen der Economic Commission for Europe (ECE) geprüft und genehmigt worden ist. Die Kennzahl „1“ in unserer Abbildung steht für Deutschland. Ebenso wie das Zeichen mit dem großen „E“ wird dieses Symbol in allen Ländern der Europäischen Gemeinschaft anerkannt."

Es bleibt spannend.....

Wahrscheinlich komme ich nicht darum herum ein Teil zu bestellen, zum TÜV zu fahren und zu schauen was passiert. Zur Not wieder zurücksenden, denn "Zufrieden oder erstattet" (Wer's glaubt).

Grüße
Christian



Geschrieben von SU-Biker am 08.08.2019 um 20:07:

 

@Paddy
Habe "PL" gefunden, gibt es tatsächlich und bedeutet: Kunststoffscheibe.
Guckst du hier: https://www.motor-talk.de/forum/aktion/Attachment.html?attachmentId=688076
Dort wird in den ersten beiden Spalten auch zwischen "E" und "e" unterschieden.

Da mich das Thema jetzt gepackt hat, habe ich mal an meinem Auto mit LED-Licht (original ab Werk) nachgeschaut, dort steht:
X CEVRT RL A 1b E8 17,5 PL 9283 (E8 im Kreis)
Was für'n geiler Scheiss. Boh Ehy Ich finde nirgends eine Erklärung für das X oder das EVRT. Da soll sich der normale TÜV Fuzzi noch auskennen?

Grüße
Christian



Geschrieben von SU-Biker am 08.08.2019 um 20:48:

 

OK, jetzt habe ich alle Infos gefunden Sieg
http://docplayer.org/33115517-Kennzeichnung-der-lichter-und-rueckstrahler-nach-ece-bzw-eu.html

Demnach ist


Sollte für den TÜV-Menschen reichen. Ich warte noch die Antwort-eMail ab und dann bestelle ich so ein Teil.

Grüße
Christian


PS. Falls es noch jemanden mit meinem Auto interessiert:



Geschrieben von Paddy am 08.08.2019 um 21:38:

 

Ja was man aus jungen Jahren vom Auto noch so behalten hat.
Da hätte man beim TÜV auch Urlaubsvertretung geben können.
Das verrückte daran, die silberblauen haben da meist keinen Plan von und wollen einen dann am Strassenrand belehren.



Geschrieben von SU-Biker am 08.08.2019 um 21:43:

 

Kann man denn etwas was eine E-Zulassung hat, dennoch eintragen lassen?
(Damit man den ganzen Zinnober mit den Silberblauen nicht hat)



Geschrieben von Mainzer am 09.08.2019 um 08:16:

 

Zitat:
Original wurde von Paddy, am 08. August 2019; 17:35 Uhr gepostet

Hab dieses Bild eines solchen Scheinwerfers gefunden, glaube zumindest das er es sein könnte



Die Kennung kannste dir wahrscheinlich wohin stecken.
HCR - steht für Halogen-Fern- und -Abblendlicht
PL - gibt es so nicht , zumindest finde ich nix , soll wahrscheinlich RL für Tagfahrlicht sein :)


Bin gespannt was du an Infos von denen bekommst



Das PL hat keine leuchtentechnische Relevanz, steht nur für Kunstoff







Chopper



Geschrieben von Mainzer am 09.08.2019 um 08:19:

 

Zitat:
Original wurde von SU-Biker, am 08. August 2019; 21:43 Uhr gepostet

Kann man denn etwas was eine E-Zulassung hat, dennoch eintragen lassen?
(Damit man den ganzen Zinnober mit den Silberblauen nicht hat)



Wenn eine E oder e Homologation drauf ist, brauchst auch nix eintragen lassen, das Teil ist geprüft und genehmigt.










Chopper



Geschrieben von SU-Biker am 09.08.2019 um 14:24:

 

Zitat:
Original wurde von Mainzer, am 09. August 2019; 08:19 Uhr gepostet

Zitat:
Original wurde von SU-Biker, am 08. August 2019; 21:43 Uhr gepostet

Kann man denn etwas was eine E-Zulassung hat, dennoch eintragen lassen?
(Damit man den ganzen Zinnober mit den Silberblauen nicht hat)


Wenn eine E oder e Homologation drauf ist, brauchst auch nix eintragen lassen, das Teil ist geprüft und genehmigt.


Das ist schon klar, nur will ich mir unnötigen Ärger mit der Trachtengruppe ersparen.



Geschrieben von Beastmaster am 09.08.2019 um 14:49:

 

Zitat:
Original wurde von Mainzer, am 09. August 2019; 08:19 Uhr gepostet

Zitat:
Original wurde von SU-Biker, am 08. August 2019; 21:43 Uhr gepostet

Kann man denn etwas was eine E-Zulassung hat, dennoch eintragen lassen?
(Damit man den ganzen Zinnober mit den Silberblauen nicht hat)



Wenn eine E oder e Homologation drauf ist, brauchst auch nix eintragen lassen, das Teil ist geprüft und genehmigt.


Die Scheinwerfer von meinem Golf haben auch eine E NR.
*ironiemodusan* Kann ich die jetzt auch an das Moped bauen?* ironiemodusaus*







Chopper



Geschrieben von Blochi am 09.08.2019 um 14:51:

 

Natürlich kannste das machen



Geschrieben von SU-Biker am 09.08.2019 um 17:13:

 

OK, die eMail-Antwort von den Franzosen war nicht wirklich ergiebig.
O-Ton: "Keine zusätzlichen Zahlen, die E9 erlaubt es, in Europa als Glühbirne zugelassen zu werden."

Aber das scheint den Nagel gut auf den Kopf zu treffen. Durch das "E9" in Verbindung mit "HCR", müsste eigentlich das Wichtigste gegeben sein.

Ich bestell mir jetzt mal so ein Teil und dann sehen wir weiter.

Grüße
Christian



Geschrieben von MeanStreakRider64 am 27.11.2019 um 23:13:

 

Hi Christian,

ich habe diesen Scheinwerfer auch bei mir montiert und hatte noch keine Probleme mit dem Tüv oder der Rennleitung. (montiert seit 07.2019)

LG Ben


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