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Hallo ! Du bist hier » VN-Biker Startseite » Offene Foren » VulcaN Technik Light » (Alle) E9 - Freigabe oder nicht?
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SU-Biker   Zeige SU-Biker auf Karte SU-Biker ist männlich
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07.08.2019 17:48  Neuer Beitrag #1 unten  Optionen  oben  oben

  E9 - Freigabe oder nicht?

Hallo Zusammen,
ich suche schon länger einen runden LED-Scheinwerfer für meine Vulcan. Habe diesen hier gefunden: https://www.ledperf.de/led-scheinwerfer-...en-p-33005.html
Die Firma sitzt in Frankreich und meine Nachfrage per eMail, ob das Teil zugelassen sei wurde wie folgt beantwortet: "Im Glas ist eine E9 Kennzeichnung und hat damit eine europäische Zulassung".

Heute bin ich durch Zufall am TÜV vorbei gekommen und habe mal nachgefragt. Dort erklärte mir ein Prüfer das "E9" überhaupt nicht ausreichend sei. Man brauche Freigaben für Stand~, Abblend~ und Fernlicht.
Leider war es dort sehr voll und er hatte keine Zeit mehr für mich.

Vielleicht kennt sich jemand von euch besser aus und kann mir das erklären, bzw. eine Empfehlung für einen runden LED Scheinwerfer mit Zulassung geben.

Grüße
Christian
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07.08.2019 18:17  Neuer Beitrag #2 unten  Optionen  oben  oben

 

"Das internationale Genehmigungszeichen besteht u.a. aus einem Kreis, in dem sich der Buchstabe “E” und die Kennzahl des Landes befinden, das die Genehmigung erteilt hat."

.... Die Nummer 9 ist eine "europäische" Zulassung... erteilt in Spanien
!

"Es gibt keine E-Kennzeichnung ohne nachfolgende Nummer, welche dem „E“ folgt. Die Kennzeichnung ist eine Typgenehmigung und basiert nicht auf einer Herstellererklärung, sondern wird z. B. vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) auf Antrag zusammen mit einer Typgenehmigungsnummer erteilt. Der Aufbau und die Anbringung dieser Kennzeichnung ist in der jeweiligen ECE-Richtlinie beschrieben. "


Tja, also die dem nachfolgende Nummer ist eine Typengenehmigungsnummer! Die würde ich vor dem Kauf erstmal erfragen und diese dann ggf per Google) prüfen.

Ich hoffe , ich konnte helfen,
Gruß , Bummi

PS: Bitte ein echtes Foto/Avatar von Dir hochladen , wenn Du fair bahandelt und beachtet werden willst!

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Gruß aus der Hansestadt Rostock
Bummi


Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Bummi: 07.08.2019 18:21.

PaddyVN-Biker   Zeige Paddy auf Karte Paddy ist männlich
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07.08.2019 19:43  Neuer Beitrag #3 unten  Optionen  oben  oben

 

Haste ein Bild von dem was genau drauf steht.
Die Nr nach dem sagt nur aus in welchem Land es geprüft wurde.
In diesem Fall 9 für Spanien
Es gibt übrigens auch Eckige E Zeichen

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07.08.2019 19:53  Neuer Beitrag #4 unten  Optionen  oben  oben

 

Neben dem ECE-Prüfzeichen gibt es noch das Prüfzeichen für Fahrzeuge und Fahrzeugteile, das auf, mittels Rechtsakten der Europäischen Union in Form von Richtlinien, harmonisiertem nationalen Recht basiert; es wird auf einer anderen Rechtsgrundlage erteilt als das ECE-Prüfzeichen. Das mittelbar auf diesen Richtlinien basierende Prüfzeichen besteht aus einem kleinen e im Rechteck und besagt, dass für diese Fahrzeuge oder Fahrzeugteile eine europäische Typgenehmigung erteilt wurde. In der Bundesrepublik Deutschland wird es gemäß § 21a Absatz 1a in Verbindung mit Absatz 1 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) anerkannt;[3] die Ausgestaltung des Prüfzeichens ist in § 21a Absatz 2 Satz 2 StVZO beschrieben und die Kennzahl für die Bundesrepublik Deutschland durch § 21a Absatz 2 Satz 3 StVZO bestimmt.


Aus dem Netz geklaut zur Erklärung wo der Unterschied zum eckigen ist

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07.08.2019 23:39  Neuer Beitrag #5 unten  Optionen  oben  oben

 

Kein Impressum auf der HP. Allein das wäre MIR schon verdächtig genug. Ach ja, für 100 Euro bekommt man keinen legalen LED Scheinwerfer, zumindest nicht das ich wüsste.

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Grüße aus MV
Gertie
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08.08.2019 00:29  Neuer Beitrag #6 unten  Optionen  oben  oben

 

Da gibts ein Impressum. Mal ganz runter scrollen. Heisst dort "Über uns"

Ob erlaubt oder nicht, dazu kann ich nix beitragen. Aber das erfordert viel Fummelei einen anderen Einsatz in das original Lampengehäuse zu bauen. Du hast da drin ne Scheinwerferverstellung mittels Schrauben. Das pass meisst nicht.

Ich hol mir demnächst auch einen, aber komplett

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Red Baron
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08.08.2019 09:13  Neuer Beitrag #7 unten  Optionen  oben  oben

 

...nach meiner Meinung ist es so, dass es

VOLLKOMMEN EGAL

ist welche Ziffer hinter dem E steht.

E bedeutet Europa Zulassung ( also auch bei uns) und die Ziffer dahinter, welches europäische Land die Zulassung erteilt hat.

.....ganz neben bei, habe gerade mal geschaut (Wikipedia) auf meiner US Supertrap / Jardine Auspuffanlage ( eigentlich für HD ) steht eine E19 ( Rumänien) drauf.

( - dachte bis eben, das wäre eine Schwedische E Nr. - )

Der TÜV hatte im April keine Beanstandungen.....
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08.08.2019 16:50  Neuer Beitrag #8 unten  Optionen  oben  oben

 

Also erstmal zum Thema "Fummelei":
Sollte eigentlich nicht sein, da es ein Austauschscheinwerfer für die VN1500 Classic ist. Alten Einsatz heraus, neuer Einsatz hinein. Zumindest so die Theorie.

Thema Preis:
Ähh ja, finde ich auch etwas sehr günstig. Angeblich gibt es das Geld bei Nichtgefallen zurück. "Zufrieden oder erstattet"

Thema e-Zeichen:
Leider schweigt sich die Webseite darüber aus und auch die eMail von denen ist etwas schwammig.
Original Zitat: "Die Optik ist E9-Zulassung (auf dem Glas der Optik eingraviert), was eine Zulassung in Europa ermöglicht."
Der TÜV'ler meinte aber, das man 3 Zulassungen benötige (jeweils für Stand~, Abblend~ und Fernlicht).

Hat irgendjemand schon so eine Umrüstung auf LED-Licht gemacht?

Grüße
Christian

PS.: Ich weiß mein Avatar fehlt noch. Suche noch ein Bild welches meiner natürlichen Schönheit gerecht wird Gröhl Gröhl Gröhl

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von SU-Biker: 08.08.2019 16:51.

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08.08.2019 16:55  Neuer Beitrag #9 unten  Optionen  oben  oben

 

Zur Erklärung

die Nummer direkt beim E gibt aus in welchem Land die Zulassung erfolgte
zu dem EZeichen gehört eine mehrstellige Kennung, diese gibt aus unterwelcher Nummer die Abnahme eingetragen ist.
In diesem Dokument (welches beim KBA) hinterlegt ist steht drin für welchen Einsatzzweck und gegebenenfall für welche Fahrzeuge (hängt von Bauteil ab) die Zulassung erteilt wurde.

Als Beispiel (allerdings vom Auto - da sind die Nummern andere!)


Mehererererere Zulassungen braucht das Ding nur wenn es auch diese machen soll.
Der Hauptscheinwerfer alleine muss nicht zwingen incl. Fern und Standlicht sein.
Diese können auch als seperate Leuchten ausgeführt werden. Die Menge der Leuchten ist aber auch begrenzt !

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Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von Paddy: 08.08.2019 17:02.

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08.08.2019 16:57  Neuer Beitrag #10 unten  Optionen  oben  oben

 

@Paddy
Ich habe die jetzt nochmal angeschrieben und nach der mehrstelligen Kennung gebeten. Mal schauen was da kommt.
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08.08.2019 17:06  Neuer Beitrag #11 unten  Optionen  oben  oben

 

Wenn man es genau nimmt kann man ein Bauteil mit einer Abnahme für Motorradtyp XY auch an anderen Modellen verbauen. Dann muss dies aber eingetragen werden. Das wiederrum liegt im ermessen/ können des Prüfers, stellt aber bei vielen Bauteilen kein Problem da, da der Prüfer sich an der ECE Abnahme orientieren kann, wenn er denn auch möchte...

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08.08.2019 17:15  Neuer Beitrag #12 unten  Optionen  oben  oben

 

Habe noch ein interessantes PDF (vom TÜV Süd) im Netz gefunden. Leider darf ich keine PDFs hochladen, daher als Link:
http://www.tsc-bretzenheim.de/downloads/...beleuchtung.pdf
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08.08.2019 17:35  Neuer Beitrag #13 unten  Optionen  oben  oben

 

Hab dieses Bild eines solchen Scheinwerfers gefunden, glaube zumindest das er es sein könnte



Die Kennung kannste dir wahrscheinlich wohin stecken.
HCR - steht für Halogen-Fern- und -Abblendlicht
PL - gibt es so nicht , zumindest finde ich nix , soll wahrscheinlich RL für Tagfahrlicht sein :)


Bin gespannt was du an Infos von denen bekommst

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08.08.2019 19:37  Neuer Beitrag #14 unten  Optionen  oben  oben

 

Das sieht nach dem Typ 2 (mit den Angel-Eyes-Tagesfahrlicht) aus. Das wäre dann ein E im Kreis und laut dem PDF:

"Ein großes „E“ in einem Kreis sagt aus, dass dieses Teil nach den Regelungen der Economic Commission for Europe (ECE) geprüft und genehmigt worden ist. Die Kennzahl „1“ in unserer Abbildung steht für Deutschland. Ebenso wie das Zeichen mit dem großen „E“ wird dieses Symbol in allen Ländern der Europäischen Gemeinschaft anerkannt."

Es bleibt spannend.....

Wahrscheinlich komme ich nicht darum herum ein Teil zu bestellen, zum TÜV zu fahren und zu schauen was passiert. Zur Not wieder zurücksenden, denn "Zufrieden oder erstattet" (Wer's glaubt).

Grüße
Christian
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08.08.2019 20:07  Neuer Beitrag #15 unten  Optionen  oben  oben

 

@Paddy
Habe "PL" gefunden, gibt es tatsächlich und bedeutet: Kunststoffscheibe.
Guckst du hier: https://www.motor-talk.de/forum/aktion/A...chmentId=688076
Dort wird in den ersten beiden Spalten auch zwischen "E" und "e" unterschieden.

Da mich das Thema jetzt gepackt hat, habe ich mal an meinem Auto mit LED-Licht (original ab Werk) nachgeschaut, dort steht:
X CEVRT RL A 1b E8 17,5 PL 9283 (E8 im Kreis)
Was für'n geiler Scheiss. Boh Ehy Ich finde nirgends eine Erklärung für das X oder das EVRT. Da soll sich der normale TÜV Fuzzi noch auskennen?

Grüße
Christian
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08.08.2019 20:48  Neuer Beitrag #16 unten  Optionen  oben  oben

 

OK, jetzt habe ich alle Infos gefunden Sieg
http://docplayer.org/33115517-Kennzeichn...ece-bzw-eu.html

Demnach ist
  • HCR = asym. Abblend- und Fernlicht, Glühlampe oder LED
  • PL = Scheinwerfer mit Kunststoffabdeckung
  • E9 = Geprüft in Spanien


Sollte für den TÜV-Menschen reichen. Ich warte noch die Antwort-eMail ab und dann bestelle ich so ein Teil.

Grüße
Christian


PS. Falls es noch jemanden mit meinem Auto interessiert:
  • X CEVRT = AFS - Adaptives Frontbeleuchtungssystem, Abblendlicht Klassen C, E und V mit Fernlicht, T = Funktionen entsprechen Vorschriften für Kurvenlicht
  • RL = Tagfahrleuchte
  • A = Standlicht / Markierlicht
  • 1b = Richtungsblinker vorne
  • E8 = Geprüft in Tschechien
  • 17,5 = Kennzahl für max. Lichtstärke des Fernlichtes
  • PL = Scheinwerfer mit Kunststoffabdeckung
  • 9283 = Gutachtennummer
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08.08.2019 21:38  Neuer Beitrag #17 unten  Optionen  oben  oben

 

Ja was man aus jungen Jahren vom Auto noch so behalten hat.
Da hätte man beim TÜV auch Urlaubsvertretung geben können.
Das verrückte daran, die silberblauen haben da meist keinen Plan von und wollen einen dann am Strassenrand belehren.

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BERGISCHE LÖVN

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08.08.2019 21:43  Neuer Beitrag #18 unten  Optionen  oben  oben

 

Kann man denn etwas was eine E-Zulassung hat, dennoch eintragen lassen?
(Damit man den ganzen Zinnober mit den Silberblauen nicht hat)
Mainzer
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09.08.2019 08:16  Neuer Beitrag #19 unten  Optionen  oben  oben

 

Zitat:
Original wurde von Paddy, am 08. August 2019; 17:35 Uhr gepostet

Hab dieses Bild eines solchen Scheinwerfers gefunden, glaube zumindest das er es sein könnte



Die Kennung kannste dir wahrscheinlich wohin stecken.
HCR - steht für Halogen-Fern- und -Abblendlicht
PL - gibt es so nicht , zumindest finde ich nix , soll wahrscheinlich RL für Tagfahrlicht sein :)


Bin gespannt was du an Infos von denen bekommst



Das PL hat keine leuchtentechnische Relevanz, steht nur für Kunstoff







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Mainzer
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09.08.2019 08:19  Neuer Beitrag #20 unten  Optionen  oben  oben

 

Zitat:
Original wurde von SU-Biker, am 08. August 2019; 21:43 Uhr gepostet

Kann man denn etwas was eine E-Zulassung hat, dennoch eintragen lassen?
(Damit man den ganzen Zinnober mit den Silberblauen nicht hat)



Wenn eine E oder e Homologation drauf ist, brauchst auch nix eintragen lassen, das Teil ist geprüft und genehmigt.










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09.08.2019 14:24  Neuer Beitrag #21 unten  Optionen  oben  oben

 

Zitat:
Original wurde von Mainzer, am 09. August 2019; 08:19 Uhr gepostet

Zitat:
Original wurde von SU-Biker, am 08. August 2019; 21:43 Uhr gepostet

Kann man denn etwas was eine E-Zulassung hat, dennoch eintragen lassen?
(Damit man den ganzen Zinnober mit den Silberblauen nicht hat)


Wenn eine E oder e Homologation drauf ist, brauchst auch nix eintragen lassen, das Teil ist geprüft und genehmigt.


Das ist schon klar, nur will ich mir unnötigen Ärger mit der Trachtengruppe ersparen.
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09.08.2019 14:49  Neuer Beitrag #22 unten  Optionen  oben  oben

 

Zitat:
Original wurde von Mainzer, am 09. August 2019; 08:19 Uhr gepostet

Zitat:
Original wurde von SU-Biker, am 08. August 2019; 21:43 Uhr gepostet

Kann man denn etwas was eine E-Zulassung hat, dennoch eintragen lassen?
(Damit man den ganzen Zinnober mit den Silberblauen nicht hat)



Wenn eine E oder e Homologation drauf ist, brauchst auch nix eintragen lassen, das Teil ist geprüft und genehmigt.


Die Scheinwerfer von meinem Golf haben auch eine E NR.
*ironiemodusan* Kann ich die jetzt auch an das Moped bauen?* ironiemodusaus*







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09.08.2019 14:51  Neuer Beitrag #23 unten  Optionen  oben  oben

 

Natürlich kannste das machen

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09.08.2019 17:13  Neuer Beitrag #24 unten  Optionen  oben  oben

 

OK, die eMail-Antwort von den Franzosen war nicht wirklich ergiebig.
O-Ton: "Keine zusätzlichen Zahlen, die E9 erlaubt es, in Europa als Glühbirne zugelassen zu werden."

Aber das scheint den Nagel gut auf den Kopf zu treffen. Durch das "E9" in Verbindung mit "HCR", müsste eigentlich das Wichtigste gegeben sein.

Ich bestell mir jetzt mal so ein Teil und dann sehen wir weiter.

Grüße
Christian
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27.11.2019 23:13  Neuer Beitrag #25 unten  Optionen  oben  oben

 

Hi Christian,

ich habe diesen Scheinwerfer auch bei mir montiert und hatte noch keine Probleme mit dem Tüv oder der Rennleitung. (montiert seit 07.2019)

LG Ben
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